ErwGr. 28

REG_2006_1924 · über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Damit sichergestellt ist, dass gesundheitsbezogene Angaben wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für den Verbraucher bei der Entscheidung für eine gesunde Ernährungsweise hilfreich sind, sollte die Formulierung und Aufmachung gesundheitsbezogener Angaben beim Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und im anschließenden Zulassungsverfahren berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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