Art. 2

REG_2006_1992 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Nummern 1 Buchstabe b und 6 Buchstabe b des Anhangs bezüglich der Niederlande gelten ab dem 1. Januar 2006; jedoch gilt Abschnitt „Q. NIEDERLANDE“ Nummer 1 Buchstabe f sechster Spiegelstrich des Anhangs VI der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, angefügt durch Nummer 6 Buchstabe b des Anhangs dieser Verordnung, ab dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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