ErwGr. 2

REG_2006_2016 · zur Anpassung von die gemeinsame Marktorganisation für Wein betreffenden Verordnungen aufgrund des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union

Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/85 der Kommission vom 10. Juli 1985 über das Verzeichnis der Rebsorten und Gebiete, von bzw. aus denen zur Schaumweinherstellung in der Gemeinschaft eingeführter Wein stammt (1), enthält Verweise auf Rumänien. Diese Verweise sind zu streichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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