Art. 2

REG_2006_2027 · über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)

Die im Protokoll zum Abkommen festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
Fischereikategorie Schiffstyp Mitgliedstaat Zahl der Lizenzen oder Quote Thunfischfang Oberflächen-Langleinenfischer Spanien 41 Portugal 7 Thunfischfang Thunfischwadenfänger/Froster Spanien 12 Frankreich 13 Thunfischfang Thunfischfänger mit Angeln Spanien 7 Frankreich 4
Falls die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht ausschöpfen, kann die Kommission auch Lizenzanträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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