ErwGr. 2

REG_2006_2028 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 600/2005 hinsichtlich der Zulassung der zur Gruppe der Mikroorganismen gehörenden Zusatzstoffzubereitung aus Bacillus licheniformis DSM 5749 und Bacillus subtilis DSM 5750

Die zur Gruppe der Mikroorganismen gehörende Zubereitung aus Bacillus licheniformis DSM 5749 und Bacillus subtilis DSM 5750 wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates (2) als Zusatzstoff für unbegrenzte Zeit zugelassen für Sauen mit der Verordnung (EG) Nr. 1453/2004 der Kommission (3), für Masttruthühner und Kälber bis zu drei Monaten mit der Verordnung (EG) Nr. 600/2005 der Kommission (4) sowie für Mastschweine und Ferkel mit der Verordnung (EG) Nr. 2148/2004 der Kommission (5). In der Folge wurde dieser Zusatz gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehendes Produkt in das Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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