ErwGr. 2

REG_2006_2038 · über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (3) ist eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) errichtet worden, deren Ziel die Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Niveaus der Sicherheit im Seeverkehr und der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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