ErwGr. 1

REG_2006_216 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2184/97 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Die Einreihung eines Videokonferenzsystems aus verschiedenen Bestandteilen, mit Installationsdisketten, in der Verordnung (EG) Nr. 2184/97 der Kommission vom 3. November 1997 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (2) führte zu Einreihungen des Videokonferenzsystems unter den KN-Code 8517 50 90 und der zwei Installationsdisketten in 8524 91 10 . Da Anmerkung 6 zu Kapitel 85 der Kombinierten Nomenklatur mit Wirkung vom 1. Januar 2002 geändert wurde und da der HS-Ausschuss sich im Oktober 2004 auf die Auslegung dieser Anmerkung einigte, wird die Verordnung (EG) Nr. 2184/97 nunmehr als nicht korrekt betrachtet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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