Art. 5

REG_2006_249 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 937/2001, (EG) Nr. 1852/2003 und (EG) Nr. 1463/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“

Vorräte, die den vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Bestimmungen genügen, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht und bis 31. Juli 2006 verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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