ErwGr. 7

REG_2006_249 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 937/2001, (EG) Nr. 1852/2003 und (EG) Nr. 1463/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“

Die Änderung des für das Inverkehrbringen eines Zusatzstoffs Verantwortlichen ist ein rein administrativer Vorgang und erfordert keine Neubewertung der Zusatzstoffe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ist von dem Antrag unterrichtet worden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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