Anhang I

REG_2006_252 · zur Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in Futtermitteln auf unbegrenzte Zeit und zur vorläufigen Zulassung neuer Verwendungszwecke bestimmter in Futtermitteln bereits zugelassener Zusatzstoffe

EG-Nr. Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung KBE/kg des Alleinfuttermittels Mikroorganismen „E 1705 Enterococcus faecium NCIMB 10415 Zubereitung von Enterococcus faecium mit mindestens: Mikroverkapselt: 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff Granulat: 3,5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff Ferkel — 0,35 × 109 1 × 109 1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. 2. Granulat darf nur in Milchaustauschern verwendet werden. 3. Zur Verwendung bei Ferkeln bis ca. 35 kg. Unbegrenzt“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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