ErwGr. 2

REG_2006_269 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses

Auf seiner Tagung vom 17. und 18. Juni 2004 in Brüssel hat der Europäische Rat beschlossen, dass Kroatien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union erhält. Am 3. Oktober 2005 wurden Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufgenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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