ErwGr. 1

REG_2006_463 · zur Abweichung für das Jahr 2006 von den Verordnungen (EG) Nr. 596/2004 und (EG) Nr. 633/2004 hinsichtlich der Zeitpunkte für die Erteilung der Ausfuhrlizenzen in den Sektoren Eier und Geflügelfleisch

Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 596/2004 der Kommission (3) und Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 633/2004 der Kommission (4) mit Durchführungsbestimmungen für die Ausfuhrlizenzen im Sektor Eier bzw. Geflügelfleisch werden die Ausfuhrlizenzen am Mittwoch, der auf die Woche der Einreichung der Lizenzanträge folgt, erteilt, sofern die Kommission bis dahin keine besondere Maßnahme getroffen hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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