ErwGr. 21

REG_2006_51 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2006)

Beim Fischfang mit Kiemennetzen in den tiefen Gewässern westlich von Schottland und Irland werden überlange Kiemennetze ausgebracht, was zu sehr langen Stellzeiten und hohen Rückwurfraten führt. Verloren gegangene oder absichtlich aufgegebene Netze können noch über Jahre weiter fischen, ohne je eingeholt zu werden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine solche Praxis eine ernste Bedrohung für Tiefseebestände darstellt; daher sollte diese Fischerei bis zum Erlass längerfristiger Maßnahmen vorübergehend verboten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 21 REG_2006_51 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 21 REG_2006_51 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.