ErwGr. 32

REG_2006_51 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2006)

Die Organisation für die Fischerei im Südostatlantik (SEAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2005 eine Vorschrift erlassen, nach der ab 1. Januar 2006 alle Fischereifahrzeuge, die im Abkommensbereich Arten befischen, die nicht unter die Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsregelungen anderer zuständiger regionaler Fischereiorganisationen fallen, wissenschaftliche Beobachter an Bord haben müssen. Diese Vorschrift ist für die Gemeinschaft verbindlich und muss folglich umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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