ErwGr. 2

REG_2006_601 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format und das Verfahren der Datenübertragung

Das Format und das Verfahren für die Übermittlung der benötigten Daten muss genau bestimmt werden, um zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare und harmonisierte Daten zu erstellen, die Gefahr von Fehlern bei der Übermittlung von Daten zu verringern und die Verarbeitung der erhobenen Daten und ihre Bereitstellung für die Nutzer zu beschleunigen. Es sollten deshalb Durchführungsbestimmungen festgelegt werden, um die in dem jährlich überarbeiteten Zahlungsbilanz-Vademekum von Eurostat enthaltenen Anweisungen zu ergänzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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