ErwGr. 6

REG_2006_657 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Vereinigte Königreich und zur Aufhebung der Entscheidung 98/256/EG des Rates sowie der Entscheidungen 98/351/EG und 1999/514/EG

Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 21. April 2004 hinsichtlich der wissenschaftlichen Begründung von Änderungsvorschlägen für die geburtsdatenorientierte Ausfuhrregelung (Data Based Export Scheme, DBES) und die Dreißig-Monats-Regelung (OTM Scheme) des Vereinigten Königreichs kommt zu dem Schluss, dass Rinder, die im Vereinigten Königreich vor dem 1. August 1996 geboren oder aufgezogen wurden, aufgrund der höheren Inzidenz der spongiformen Rinderenzephalopathie (BSE) in dieser Klasse von der Lebens- und Futtermittelkette ausgeschlossen werden sollten. In Bezug auf Rinder, die nach diesem Datum geboren wurden, kommt die Stellungnahme zu dem Schluss, dass das BSE-Risiko für die Verbraucher mit demjenigen anderer Mitgliedstaaten vergleichbar ist. Seit dem 1. August 1996 ist die Verfütterung von Säugetiermehl an Nutztiere im Vereinigten Königreich generell verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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