ErwGr. 2

REG_2006_700 · zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3690/93 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung über die Mindestangaben in Fanglizenzen

Nach Artikel 22 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 kann die Kommission Durchführungsbestimmungen zur Verwaltung der Fanglizenzen und der Fangkapazitäten erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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