Art. 1

REG_2006_704 · zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 und für Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 (1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007)

(1)Für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 sowie für Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 ein Zollkontingent in Höhe von insgesamt 53 000 Tonnen, ausgedrückt als Fleisch ohne Knochen, eröffnet. Das Zollkontingent hat die laufende Nummer 09.4003.
(2)Auf das Kontingent gemäß Absatz 1 wird ein gemeinsamer Wertzollsatz von 20 % angewandt.
(3)Die in Absatz 1 genannte Menge wird wie folgt aufgeteilt: a) 37 000 Tonnen im Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 31. Dezember 2006; b) 16 000 Tonnen im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2007.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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