Anhang III

REG_2006_773 · zur vorläufigen Zulassung und unbegrenzten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in Futtermitteln und zur vorläufigen Zulassung eines neuen Verwendungszwecks eines in Futtermitteln bereits zugelassenen Zusatzstoffes

EG-Nr. Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Ende der Zulassung
Aktivität/kg Alleinfuttermittel
Enzyme
E 1609 Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 Endo-1,4-beta-Glucanase EC 3.2.1.4 Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase und Endo-1,4-beta-Glucanase aus Aspergillus niger (CBS 600.94) mit einer Mindestaktivität von: granuliert: Endo-1,4-beta-Xylanase: 36 000 FXU (/g1) Endo-1,4-beta-Glucanase: 15 000 BGU (/g2) Masthühner — 4 860 FXU — 1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. 2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel — 4 860 —6 000 FXU — 2 025 —2 500 BGU 3. Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nichtstärkepolysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z. B. mit mehr als 35 % Gerste und 20 % Weizen. Unbegrenzte Zeit
Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8
Endo-1,4-beta-Glucanase EC 3.2.1.4
Endo-1,4-beta-Xylanase: 36 000 FXU (/g1)
Endo-1,4-beta-Glucanase: 15 000 BGU (/g2)
1.In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
2.Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel — 4 860 —6 000 FXU — 2 025 —2 500 BGU
— 4 860 —6 000 FXU
— 2 025 —2 500 BGU
3.Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nichtstärkepolysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z. B. mit mehr als 35 % Gerste und 20 % Weizen.
2 025 BGU —
Masttruthühner — 6 000 FXU — 1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. 2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: — 6 000 FXU — 2 500 BGU 3. Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nichtstärkepolysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z. B. mit mehr als 40 % Weizen. Unbegrenzte Zeit
1.In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
2.Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: — 6 000 FXU — 2 500 BGU
— 6 000 FXU
— 2 500 BGU
3.Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nichtstärkepolysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z. B. mit mehr als 40 % Weizen.
2 500 BGU —
Ferkel (abgesetzt) — 6 000 FXU — 1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. 2. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: — 6 000 FXU — 2 500 BGU 3. Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nichtstärkepolysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z. B. mit mehr als 30 % Weizen und 30 % Gerste. 4. Zur Verwendung bei abgesetzte Ferkeln bis ca. 35 kg. Unbegrenzte Zeit
1.In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
2.Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: — 6 000 FXU — 2 500 BGU
— 6 000 FXU
— 2 500 BGU
3.Für die Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nichtstärkepolysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z. B. mit mehr als 30 % Weizen und 30 % Gerste.
4.Zur Verwendung bei abgesetzte Ferkeln bis ca. 35 kg.
2 500 BGU —
(1)1 FXU ist die Enzymmenge, die 0,15 Mikromol Xylose pro Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus mit Azurin vernetztem Xylan freisetzt.
(2)1 BGU ist die Enzymmenge, die 0,15 Mikromol Glucose pro Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus mit Azurin vernetztem Beta-Glucan freisetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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