Art. 1

REG_2006_773 · zur vorläufigen Zulassung und unbegrenzten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in Futtermitteln und zur vorläufigen Zulassung eines neuen Verwendungszwecks eines in Futtermitteln bereits zugelassenen Zusatzstoffes

Die in Anhang I genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird als Zusatzstoff in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für vier Jahre zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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