ErwGr. 3

REG_2006_785 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 enthält die Namen bestimmter juristischer Personen, Einrichtungen und Organisationen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 979/2004 (2) der Kommission hinzugefügt wurden. Um eine Angleichung an die vom Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrates erstellte Liste zu erzielen, sollen diese Namen nun in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 aufgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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