Art. 1

REG_2006_838 · über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik China gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union und zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert:
a)In Teil II — Zolltarife — werden die Zollsätze entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung, Buchstabe a, geändert.
b)Im Teil III Abschnitt III Anhang 7 — WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Behörden der Gemeinschaft zu eröffnen sind — werden entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung, Buchstabe b, die Zölle geändert und die Mengen nach Maßgabe desselben Buchstabens ergänzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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