Anhang XI – Biologische Proben nach Artikel 18 und ihr Verwendungszweck

REG_2006_865 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Probentyp Typische Größe der Probe Verwendung der Probe
Blut, flüssig Tropfen oder 5 ml Vollblut in einem Röhrchen mit Antikoagulanzzusatz; kann binnen 36 Stunden verderben Hämatologie und biochemischer Standardtest zur Diagnose von Krankheiten; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung
Blut, getrocknet (Abstrich) ein Tropfen Blut verteilt auf einem Objektträger, üblicherweise mit einem chemischen Fixiermittel fixiert Blutkörperchenzählung und Screening auf Krankheitsparasiten
Blut, geronnen (Serum) 5 ml Blut in einem Röhrchen mit oder ohne Blutgerinnsel Serologie und Nachweis von Antikörpern als Hinweis auf eine Krankheit; biomedizinische Forschung
Gewebe, fixiert 5 mm 3 Gewebeteile in einem Fixiermittel Histologie und Elektronenmikroskopie zum Nachweis von Krankheitsanzeichen; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung
Gewebe, frisch (ausgenommen Eier, Sperma und Embryonen) 5 mm 3 Gewebeteile, manchmal gefroren Mikrobiologie und Toxikologie zum Nachweis von Organismen und Giften; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung
Tupfer kleine Gewebeteile in einem Röhrchen auf einem Tupfer Züchtung von Bakterien, Pilzen usw. zur Diagnose von Krankheiten
Haare, Haut, Federn, Schuppen kleine, manchmal winzige Teile der Hautoberfläche in einem Röhrchen (Menge bis zu 10 ml) mit oder ohne Fixiermittel genetische und forensische Tests und Nachweis von Parasiten und Krankheitserregern und andere Tests
Zelllinien und Gewebekulturen keine Beschränkung der Probengröße Zelllinien sind als primäre oder kontinuierliche Zelllinien angelegte künstliche Produkte, die in großem Umfang für Tests bei der Herstellung von Impfstoffen oder anderen Medizinprodukten und in der taxonomischen Forschung (z. B. Chromosomenstudien und DNA-Extraktion) verwendet werden
DNA kleine Mengen Blut (bis zu 5 ml), Haare, Federfollikel, Muskel- und Organgewebe (z. B. Leber, Herz usw.), gereinigte DNA usw. Bestimmung des Geschlechts; Identifizierung; forensische Untersuchungen; taxonomische Forschung; biomedizinische Forschung
Sekretionen (Speichel, Gift, Milch) 1-5 ml in Phiolen phylogenetische Forschung, Herstellung von Gegengiften, biomedizinische Forschung

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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