ErwGr. 8

REG_2006_865 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Damit die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 gegebenenfalls geändert werden können, müssen alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen, insbesondere über den Erhaltungsstand von und das Ausmaß des Handels mit Arten, ihre Verwendung und die Methoden zur Überwachung des Handels.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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