Art. 1

REG_2006_898 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates hinsichtlich der Fangbeschränkungen und Aufwandsbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Gebieten IIa (EG-Gewässer), IIIa und IV (EG-Gewässer)

Die Verordnung (EG) Nr. 51/2006 wird wie folgt geändert:
1.Anhang Ia wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
2.Anhang IId Nummer 5 erhält folgende Fassung: „5. Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass die Anzahl Kilowatt-Tage für 2006 für Schiffe, die seine Flagge führen oder in der Gemeinschaft registriert sind, die nach Nummer 4 Buchstabe a errechnete Gesamtzahl für 2003 nicht übersteigt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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