A.
Die Referenzmethode für die Laborprüfung der vollständigen Bioabbaubarkeit von Tensiden im Rahmen dieser Verordnung basiert auf der Norm EN ISO 14593: 1999 (CO 2-Headspace-Test).
Tenside in Detergenzien gelten als biologisch abbaubar, wenn die auf der Grundlage eines der nachstehenden Prüfverfahren ( gemessene Rate der biologischen Abbaubarkeit (Mineralisierung) innerhalb von achtundzwanzig Tagen mindestens 60 % beträgt:1) 1.
Norm EN ISO 14593: 1999.
Wasserbeschaffenheit — Bestimmung der vollständigen biologischen Abbaubarkeit organischer Substanzen im wässrigen Medium — Verfahren mittels Bestimmung des anorganischen Kohlenstoffs in geschlossenen Flaschen (CO 2-Headspace-Test): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
(Referenzmethode) 2.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-C [CO 2-Entwicklungstest — Modifizierter Sturm-Test]: ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung. 3.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-E (geschlossener Flaschentest): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung. 4.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-D (manometrischer Respirationstest): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung. 5.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-F (MITI-Test: Ministry of International Trade and Industry — Japan): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung. 6.
ISO 10708:1997.
Wasserbeschaffenheit — Bestimmung der vollständigen aeroben biologischen Abbaubarkeit organischer Verbindungen in einem wässrigen Medium — Bestimmung des biochemischen Sauerstoffbedarfs mit dem geschlossenen Flaschentest in zwei Phasen: ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
1.
Norm EN ISO 14593: 1999.
Wasserbeschaffenheit — Bestimmung der vollständigen biologischen Abbaubarkeit organischer Substanzen im wässrigen Medium — Verfahren mittels Bestimmung des anorganischen Kohlenstoffs in geschlossenen Flaschen (CO 2-Headspace-Test): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
(Referenzmethode)
2.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-C [CO 2-Entwicklungstest — Modifizierter Sturm-Test]: ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
3.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-E (geschlossener Flaschentest): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
4.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-D (manometrischer Respirationstest): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
5.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-F (MITI-Test: Ministry of International Trade and Industry — Japan): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
6.
ISO 10708:1997.
Wasserbeschaffenheit — Bestimmung der vollständigen aeroben biologischen Abbaubarkeit organischer Verbindungen in einem wässrigen Medium — Bestimmung des biochemischen Sauerstoffbedarfs mit dem geschlossenen Flaschentest in zwei Phasen: ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
B.
Je nach den physikalischen Eigenschaften des Tensids kann eine der nachstehenden Methoden bei angemessener Begründung verwendet werden (.
Das Anforderungskriterium dieser Methoden von mindestens 70 % ist als gleichwertig mit dem Anforderungskriterium der unter Abschnitt A (oben) aufgeführten Methoden von mindestens 60 % zu betrachten.
Die Entscheidung, welche der nachstehenden Methoden geeignet ist, erfolgt von Fall zu Fall gemäß Artikel 5 dieser Verordnung.2) 1.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-A (DOC Die-Away-Test — Abnahme von gelöstem organischem Kohlenstoff): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
Das Anforderungskriterium für die biologische Abbaubarkeit auf der Grundlage der Messungen dieses Tests liegt bei mindestens 70 % innerhalb von achtundzwanzig Tagen. 2.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-B (Modifizierter OECD-Screening-Test — Abnahme von gelöstem organischem Kohlenstoff): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
Das Anforderungskriterium für die biologische Abbaubarkeit auf der Grundlage der Messungen dieses Tests liegt bei mindestens 70 % innerhalb von achtundzwanzig Tagen.
1.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-A (DOC Die-Away-Test — Abnahme von gelöstem organischem Kohlenstoff): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
Das Anforderungskriterium für die biologische Abbaubarkeit auf der Grundlage der Messungen dieses Tests liegt bei mindestens 70 % innerhalb von achtundzwanzig Tagen.
2.
Methode der Richtlinie 67/548/EWG Anhang V Abschnitt C.4-B (Modifizierter OECD-Screening-Test — Abnahme von gelöstem organischem Kohlenstoff): ohne Voradaptation.
Der Grundsatz des ‚10-Tage-Fensters‘ kommt nicht zur Anwendung.
Das Anforderungskriterium für die biologische Abbaubarkeit auf der Grundlage der Messungen dieses Tests liegt bei mindestens 70 % innerhalb von achtundzwanzig Tagen.
NB: Alle vorstehend aufgeführten Methoden aus der Richtlinie 67/548/EWG des Rates sind ebenfalls zu finden in der Veröffentlichung ‚Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in der Europäischen Union‘, Teil 2: ‚Prüfmethoden‘, Europäische Kommission, 1997, ISBN 92-828-0076-8.
(1)Diese Prüfverfahren haben sich als für Tenside am besten geeignet erwiesen.
(2)Die DOC-Methoden könnten Ergebnisse über die Elimination, aber nicht über die vollständige Bioabbaubarkeit erbringen.
Der manometrische Respirationstest, der MITI-Test und die zweiphasige BSB-Methode wären in einigen Fällen nicht geeignet, da die anfänglich hohe Testkonzentration hemmend wirken könnte.“
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025
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