ErwGr. 5

REG_2006_928 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates hinsichtlich bestimmter neuer im GATT gebundener Gemeinschaftszollkontingente

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 711/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union und zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (3) gelten die neuen Zollkontingente ab sechs Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union; daher sollte diese Durchführungsverordnung der Kommission ab demselben Zeitpunkt gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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