ErwGr. 8

REG_2006_952 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker

Für ein einwandfreies Funktionieren der Quotenregelung sollten die Begriffe „vor der Aussaat“ und „Mindestpreis“ im Sinne von Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 näher erläutert werden. Zur Berücksichtigung der besonderen agronomischen und klimatischen Bedingungen für den Zuckerrübenanbau in einigen italienischen Regionen ist für diese ein anderer Endtermin für die Aussaat festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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