ErwGr. 2

REG_2007_1065 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 hinsichtlich der Übergangsmaßnahmen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker

Zum Termin vom 31. Januar 2007 konnten die Isoglucoseerzeuger im Gegensatz zu dem Zuckererzeugern keinen solchen Antrag stellen, weil ihre Erzeugung ununterbrochen während des ganzen Jahres stattfindet. Gerechtigkeitshalber ist der vorgenannte Termin für die Isoglucoseerzeuger auf das Ende des Wirtschaftsjahres 2006/07 zu verschieben, damit sie eine sachkundige Entscheidung treffen und einen entsprechenden Antrag einreichen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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