ErwGr. 3

REG_2007_1134 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 in Bezug auf den Euro-Umrechnungskurs für Malta

Nach der Entscheidung 2007/504/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008 (3) erfüllt Malta die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung und die für Malta geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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