ErwGr. 4

REG_2007_1141 · zur Zulassung von 3-Phytase (ROVABIO PHY AP und ROVABIO PHY LC) als Futtermittelzusatzstoff

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 17. April 2007 und 22. März 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung 3-Phytase aus Penicillium funiculosum (CBS 111 433) (ROVABIO PHY AP und ROVABIO PHY LC) sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt (2). Ferner schloss sie, dass die Zubereitung keine anderweitigen Risiken aufweist, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würden. Im Hinblick auf die Anwendersicherheit empfiehlt die Behörde, geeignete Maßnahmen zu treffen. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Dieses Gutachten bestätigt auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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