ErwGr. 4

REG_2007_1143 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 256/2002 hinsichtlich der Zulassung der zur Gruppe der Mikroorganismen gehörenden Futtermittelzusatzstoffzubereitung „ Bacillus cereus var. toyoi “

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 7. März 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung Bacillus cereus var. toyoi NCIMB 40112/CNCM I-1012 sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt (4). Ferner schloss sie, dass die Zubereitung keine anderweitigen Risiken birgt, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würden. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Für das Gutachten wurde auch der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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