ErwGr. 3

REG_2007_1243 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Die Anforderungen in Anhang III Abschnitt VIII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Bezug auf Fischereifahrzeuge, die in der Primärproduktion und dazugehörigen Operationen eingesetzt werden, ergänzen die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (2) festgelegten. Insbesondere müssen diese Fahrzeuge in geeigneter Weise über die Maßnahmen, die zur Eindämmung von Gefahren getroffen wurden, Buch führen und die Bücher während eines angemessenen Zeitraums aufbewahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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