ErwGr. 7

REG_2007_1243 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

In einigen Mitgliedstaaten gab es Auslegungsschwierigkeiten bezüglich der Bestimmungen über mögliche andere Verwendungszwecke von Gelatine und Kollagen, die gemäß den Bestimmungen in Anhang III Abschnitte XIV und XV der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 hergestellt werden. Es ist daher angebracht, diese Bestimmungen klarer zu fassen, um ihre Anwendung zu harmonisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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