ErwGr. 2

REG_2007_1248 · zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin

Was den Teil I der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 — Ausgaben im Agrarbereich — anbelangt, so ergibt sich aus der Festlegung der Obergrenzen in dem Finanzrahmen 2007—2013, die im Anhang I zur Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (5) („die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2006“) vom 17. Mai 2006 beziffert sind, dass die Beibehaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 vorgesehenen Agrarleitlinie nicht mehr notwendig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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