ErwGr. 3

REG_2007_1274 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 639/2004 des Rates zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten

Gleichzeitig wurden der Kommission ergänzende Angaben über die vorgeschlagenen Regularisierungen einer bedeutenden Zahl von Schiffen übermittelt, die vor dem 31. Dezember 2006 Fangtätigkeiten durchgeführt haben und in den Regionen in äußerster Randlage weiterhin aktiv sind, ohne im Flottenregister der Gemeinschaft registriert zu sein. Solche Regularisierungen gelten als Ausdehnungen der Entwicklungspläne.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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