Art. 2

REG_2007_1338 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente für Orangen mit Ursprung in Ägypten und für ein landwirtschaftliches Verarbeitungserzeugnis mit Ursprung in Israel

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2007.
Nummer 2 des Anhangs ist jedoch mit Wirkung vom 1. November 2007 anwendbar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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