ErwGr. 1

REG_2007_1352 · zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Die Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (2) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 702/2007 aktualisiert, um den Schlussfolgerungen der Chemie-Sachverständigen Rechnung zu tragen. Bei den in der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 vorgenommenen Anpassungen handelte es sich in erster Linie um die Festlegung des prozentualen Anteils an 2-Glycerinmonopalmitat, mit dem veresterte Öle genauer bestimmt werden können, und die Herabsetzung des Grenzwerts für Stigmastadien in nativen Olivenölen, die eine bessere Trennung zwischen nativen und raffinierten Olivenölen erlaubt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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