ErwGr. 2

REG_2007_1418 · über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt

Dabei wurde jeder Staat ersucht anzugeben, ob er sich für ein Verbot oder ein Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung entschieden hat oder ob er bezüglich dieser Abfälle keine Kontrolle durchführen würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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