ErwGr. 1

REG_2007_142 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1610/2006 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 327/98 und der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 hinsichtlich bestimmter, im Rahmen der Einfuhrzollkontingente für Reis und Bruchreis für die Tranche des Monats Juli 2006 erteilter Einfuhrlizenzen

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1610/2006 der Kommission (3) ist die Gültigkeitsdauer der Lizenzen, die im Rahmen der Tranche des Monats Juli 2006 für die Einfuhr von geschältem, vollständig geschliffenem oder halbgeschliffenem Reis bestimmter mit der Verordnung (EG) Nr. 327/98 der Kommission vom 10. Februar 1998 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis (4) eröffneter Einfuhrkontingente erteilt wurden, auf Antrag der Marktteilnehmer bis zum 31. Dezember 2006 verlängert worden. Die Verwendung solcher Lizenzen ist in bestimmten Fällen auch hinsichtlich des Ursprungs und des KN-Codes des eingeführten Reises erleichtert worden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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