Art. 2 – Inkrafttreten

REG_2007_1435 · zur Aufhebung des Fangverbots für Hering in den Ostsee-Untergebieten 25—27, 28.2, 29 und 32 durch Schiffe unter der Flagge Deutschlands

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 19. November 2007.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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