ErwGr. 4

REG_2007_1490 · zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 954/79 des Rates über die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen durch die Mitgliedstaaten oder über den Beitritt der Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen

Nach Ablauf des in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1419/2006 vorgesehenen Übergangszeitraums gilt das Verbot nach Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags für den regelmäßigen Seefrachtverkehr, so dass Linienkonferenzen nicht länger im Handel von oder nach den Häfen der Mitgliedstaaten tätig sein dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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