ErwGr. 1

REG_2007_1498 · mit besonderen Modalitäten für die Erteilung der Einfuhrlizenzen für Zucker sowie zucker- und kakaohaltige Mischungen mit Ursprungskumulierung AKP/ÜLG oder EG/ÜLG

Gemäß dem Beschluss 2001/822/EG ist die Ursprungskumulierung AKP/ÜLG oder EG/ÜLG für Erzeugnisse des Kapitels 17 und der KN-Codes 1806 10 30 und 1806 10 90 im Rahmen der in dem Beschluss festgesetzten Mengen zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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