ErwGr. 5

REG_2007_1501 · zur Zulassung eines neuen Verwendungszwecks von Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 (Safizym X) als Futtermittelzusatzstoff

Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Enten wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 10. Juli 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 aus Trichoderma longibrachiatum (CNCM MA 6-10W) (Safizym X) sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt (6). Ferner schloss sie, dass die Zubereitung keine anderweitigen Risiken aufweist, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung für diese zusätzliche Tierkategorie ausschließen würden. Laut diesem Gutachten fördert die Verwendung dieser Zubereitung die Verdaulichkeit der Futtermittel. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Außerdem hat die Behörde den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hatte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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