Art. 1

REG_2007_1518 · zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für Wermutwein

Es wird ein jährliches Zollkontingent (laufende Nummer 09.0098) von 13 810 hl (erga omnes) eröffnet, um Wermutwein (und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger) der Unterposition 2205 90 10 zu einem Kontingentzollsatz von 7 EUR/hl in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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