ErwGr. 3

REG_2007_1519 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 418/2001 und (EG) Nr. 162/2003 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“

Die Verwendung des zur Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ gehörenden Zusatzstoffs Diclazuril 0,5 g/100 g („Clinacox 0,5 % Vormischung“), Diclazuril 0,2 g/100 g („Clinacox 0,2 % Vormischung“) wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 418/2001 der Kommission (3) für zehn Jahre bei Masttruthühnern zugelassen. Die Zulassung war an die für das Inverkehrbringen des Zusatzstoffs verantwortliche Person gebunden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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