Art. 3

REG_2007_1520 · zur Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in der Tierernährung auf unbegrenzte Zeit

Die in Anhang III genannte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für unbegrenzte Zeit zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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