ErwGr. 3

REG_2007_1533 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2015/2006 und (EG) Nr. 41/2007 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark und Schweden geschlossenen Übereinkommens über gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak und Kattegat präzisiert werden. Sie bedürfen somit entsprechender Änderungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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