ErwGr. 5

REG_2007_1563 · zur Eröffnung von Gemeinschaftszollkontingenten für Schafe und Ziegen sowie Schaf- und Ziegenfleisch für 2008

Um die ordnungsgemäße Verwaltung der gemeinschaftlichen Zollkontingente zu gewährleisten, muss ein Schlachtkörperäquivalent festgesetzt werden. Da einige Zollkontingente außerdem die Möglichkeit bieten, entweder lebende Tiere oder Fleisch einzuführen, ist auch hierfür ein Umrechnungsfaktor erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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