REG_2007_242 · zur Zulassung von Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 (Belfeed B1100MP und Belfeed B1100ML) als Futtermittelzusatzstoff
Die Verwendung von Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 aus Bacillus subtilis (LMG S-15136) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1206/2005 der Kommission (3) für Ferkel (entwöhnt) und durch die Verordnung (EG) Nr. 1259/2004 der Kommission (4) für Masthühner auf unbegrenzte Zeit zugelassen. Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Enten wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 15. Juni 2006 (5) zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses Zusatzstoffs für Verbraucher, Anwender und Umwelt bereits festgestellt wurde und durch die vorgeschlagene neue Anwendung nicht geändert wird. Des Weiteren folgert die Behörde, dass die Verwendung der Zubereitung keine nachteiligen Auswirkungen auf diese zusätzliche Tierkategorie hat und die zootechnischen Parameter bei Enten verbessern kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen erachtet die Behörde nicht als erforderlich. Für das Gutachten wurde außerdem der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.
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